Tag für Tag werden zahlreiche Online-Shops abgemahnt. Strafen werden fällig und die Kopfschmerzen starten bei dem Geschäftsführer des Online-Händlers. Dies kann zu einer temporären oder teilweise sogar zur endgültigen Schließung der Webseite führen. Darüber hinaus sind diese auch verpflichtet eine signifikante Strafgebühr zu zahlen. Aktuell sind der Großteil dieser Abmahnungen den LMIV Anforderungen geschuldet.
Seit dem 13.12.2014 gilt die neue Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) für offline aber auch Online-Händler, die Lebensmittel vertreiben. Diese Verordnung führt das Ziel dem Konsumenten umfassende und klare Informationen zu Zutaten, Nährwerten und allergischen Stoffen eines Verkaufartikels bereizutstellen, damit sie eine gute Entscheidungsgrundlage für den Einkauf haben.
Was kann nun passieren, falls die Regeln nicht eingehalten werden?
Eine Abmahnung durch einen Konkurrenten oder „Mahnlustige“ Anwälte könnte möglich sein. Auch eine Vertragsstrafe in einer signifikanten Höhe ist nicht unüblich. Um diese Strafen zu vermeiden sollte die Umsetzung der Verordnung mit einer hohen Priorität berücksichtigt werden.
Welche Anforderungen liegen nun vor? Es wurden folgende Pflichtangaben, nach Artikel 9 der LMIV definiert, die bei vorverpackten Lebensmitteln verpflichtend sind:
Eine Nährwertdeklaration ist seit dem 13.12.2016 ebenfalls verpflichtend. Weitere Informationen zur LMIV finden Sie auf der Webseite vom BMEL und im folgenden Flyer-PDF.
Die Nährwertangaben sind nun seit Dezember 2016 ebenfalls notwendig. Ausnahmen bilden alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol, unverarbeitete Erzeugnisse und lose Waren. Weitere Ausnahmen sind Nahrungsergänzungsmittel oder natürliches Mineralwasser.
Die notwendigen Angaben im Rahmen der Nährwertdeklaration sind (Top-7):
Diese Werte müssen sich auf 100 gr oder 100 ml beziehen. Zusätzliche Angaben zum Vitamingehalt oder zu den Ballaststoffen sind freiwillig, sofern nicht explizit damit auf der Verpackung geworben wird.
Neu dazugekommen ist auch die Allergenkennzeichnung. 14 Stoffe wurden identifiziert, welche besonderen Stoffe im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden müssen. Diese Hervorhebung ist durch Schriftart, Schreibstil oder auch durch farbliche Gestaltung durchzuführen. Dauerhaft soll dem Konsumenten diese Information gut lesbar zur Verfügung gestellt werden. Die 14 Allergene sind Glutenhaltige Getreide namentlich Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, sowie daraus hergestellte Erzeugnisse
Auch ein Händler der Lebensmittel online vertreibt, ist mit wenigen Ausnahmen verpflichtet die Informationsanforderungen der LMIV, wie auch im Supermarkt bereitzustellen.
Nur die in einem Automaten vertriebenen Lebensmittel sind dazu nicht verpflichtet.
Für den Händler bedeutet dies, dass er die notwendigen Information zum Lebensmittel dem Kunden, in seinem Online-Shop zur Verfügung stellen muss. Darüber hinaus muss das Etikett des physischen Artikels identisch zu den im Online-Shop vorgelegten Informationen sein. Doch ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder das Verbraucherdatum keine Pflichtangabe.
Vor Abschluss des Kaufvertrages müssen alle diese Informationen dem Endkonsumenten verfügbar gemacht worden sein, damit der Käufer auf eine ausreichende Informationsgrundlage stützen kann.
Die LMIV Anforderungen erfordern einen signifikanten Aufwand vom Händler. Um Dieses Problem zu adressieren liegen ihm drei Möglichkeiten vor:
Ein Online-Shop von Deloma erfüllt die LMIV Anforderungen. Deloma bietet über 4000 Artikeln mit Informationsangaben in deren Datenbank an, welche den LMIV Anforderungen genügen und über diese hinaus gehen. Das Content-Management übernimmt dabei Deloma. Zusätzlich kann der Händler neue Artikel eintragen und die notwendigen Informationen mit Hilfe einer übersichtlichen Erfassungsmaske, den LMIV Anforderungen entsprechend einpflegen. Darüber hinaus berücksichtigt Deloma auch mögliche zukünftige Anforderungen, so dass stets nachhaltig die Anforderungen mit wenig Aufwand adressiert werden können.
Die LMIV Anforderungen sind in den letzten zwei Jahre gestiegen, so dass etablierte Online-Shops und auch Neueinsteiger zunehmend vor Herausforderungen stehen. Oftmals können diese Probleme mit sehr viel Zeitaufwand und Ressourcen gelöst werden. Hierfür hat das junge Unternehmen Deloma eine nachhaltige Lösung parat, welche den Betreibern eines Online-Shop erfreuen wird.