E-Rechnung mit ZUGFeRD 2 nach EN 16931

10.08.2026

E-Rechnung nach EN 16931

ZUGFeRD Logo für elektronische Rechnungen. Ab Januar 2027 sind Unternehmer ab 800.000 € Jahresumsatz verpflichtet Ihre Rechnungen an Firmenkunden im elektronischen Format zu übermitteln und im Folgejahr 2028 gilt dies für alle B2B-Rechnungen.

Wir hatten bereits seit vielen Jahren das E-Rechnungsformat ZUGFeRD 1 in unsere Software implementiert gehabt, welches jedoch nicht den Anforderungen der EU-Norm EN 16931 genügt. Das Nachfolgeformat in Version ZUGFeRD 2 erfüllt diese Norm.

Mit einem neuen Update unterstützt unser ERP-System nun die neuen Anforderungen. Mehr zum Thema: Rechnungsdruck.

Besonderheiten

Die Norm unterstützt bis in die aktuell gültige Version 2.25 keine Bruttopreise, da die europäische Komission nicht bedacht hat, dass Händler Bruttolistenpreise nutzen, da diese auch an Privatkunden B2C verkaufen. Weitere nicht bedachte Fälle sind Preisbindungen im Buchhandel oder bei Medikamenten.

Es werden Rechnungen nur anhand Nettopreisen und der horizontalen Berechnungsmethode der Umsatzsteuer unsterstützt. Diese Variante haben wir in unserer Software parallel umgesetzt, so dass unterschiedliche Berechnungsmethoden für Privat- und Firmenkunden in den Stammdaten gewählt werden kann.

Kunde Preisbasis USt.-Berechnung
Firmenkunde Netto horizontal
Privatkunde Brutto vertikal

Die im ERP- und Shop-System hinterlegten Einzelpreise sind Brutto, so dass die Nettowerte dynamisch berechnet und auf 4 Nachkommastellen gerundet werden.