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Unternehmen ab 2 Millionen € Jahresumsatz oder Bilanzsumme oder mit 10 Mitarbeitern müssen Ihre Webanwendungen im Privatkundenbereich (B2C) barrierefrei gestalten, so dass auch Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen die Webangebote nutzen können. Unser System erfüllt die technischen Anforderungen nach WCAG 2.1 und Konformitätslevel AA, welche im Einklang mit § 4 BFSG werden die Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm (EN) 301 549 erfüllt. Dies beinhaltet die Erfüllung der Richtlininen gemäß WCAG 2.1 mit Konformitätslevel AA erfüllt.
Gemäß Richtlinie müssen die Anforderungen der folgenden vier Prinzipien der Barriereheit erfüllt werden.
Grafiken und Schaltflächen müssen mit Text-Alternativen für Screenreader versehen werden, um somit auch hörbar erkennbar zu werden. Informationen müssen auch bei Farbenblindheit erkennbar sein.
Die Webseite muss über die Tastatur bedienbar sein für Menschen mit motorischer oder visueller Beeinträchtigung. Navigationspfade und Überschriften folgen eine intuitiven und logischen Struktur.
Inhalte sollen leicht lesbar und verständlich dargestellt werden und falls notwendig mit Erläuterungen versehen werden. Die Vorhersehbarkeit der Benutzeroberfläche durch konsistente Komponenten, sowie Eingabehilfen sollen genutzt werden.
Die Inhalte sollen technisch mit gültigen Web-Standards und Attribute versehen werden, so dass Screenreader und andere assistiven Technologien genutzt werden können.
Konstant verbessern wir unsere Anwendungen, um diese barrierefrei zu gestalten und prüfen diese mit verschiedenen Testtools und Experten. Zusätzlich fügen wir eine gesetzlich notwendige Barrierefreiheitserklärung zum Shop hinzu.
Wir setzen die Barrierefreiheit in den Shops unserer Händler durch mehrere Maßnahmen um:
Fazit: Sie müssen sich um nichts kümmern und erhalten notwendige Änderungen in unseren automatischen Updates der Software.